Heirat: Ist es uns erlaubt, einen Doppelnamen zu führen?

«Mein Freund und ich möchten heiraten. Kann ich meinen Namen dem Namen meines Mannes voranstellen?»

Nein. Bei der Heirat behält grundsätzlich jeder Ehe­gatte seinen bisherigen Namen. Sie und Ihr Freund haben allerdings die Möglichkeit, beim Zivilstand­s­amt zu wählen, ob Sie einen Ihrer Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Im Alltag können Sie den Familiennamen nach der Heirat zudem mittels Bindestrich mit dem Ledignamen des anderen Ehegatten ergänzen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Allianznamen. Dieser ist jedoch kein amt­licher Name und wird daher auf den Zivilstandsdokumenten nicht vermerkt. Auf Wunsch wird er aber im Pass oder auf der Identitätskarte eingetragen.

25.04.2023

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