Heirat: Welcher Name gilt?
Grundsätzlich behält bei der Heirat jeder Partner seinen bisherigen Namen. Haben Sie nach Ihrer Scheidung nicht wieder Ihren Ledignamen angenommen, heissen Sie somit weiterhin wie Ihr Ex-Mann. Ob Ihre künftigen Kinder den Namen Ihres zukünftigen Ehemanns oder Ihren Ledignamen tragen sollen, können Sie frei bestimmen.
Gut zu wissen: Sie und Ihr zukünftiger Mann können auf dem Zivilstandsamt sagen, dass Sie einen der beiden Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Diesen Namen erhalten dann auch Ihre Kinder.
Übrigens: Nicht mehr möglich ist das Führen von Doppelnamen.
Erlaubt ist aber nach wie vor der sogenannte Allianzname mit Bindestrich. Zwar handelt es sich dabei nicht um einen amtlichen Namen. Trotzdem kann ein Allianzname auf Wunsch im Pass oder auf der Identitätskarte eingetragen werden.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.