Ich habe Corona – kann ich trotzdem betrieben werden?

«Ich bin am Coronavirus erkrankt, habe aber nur leichte Symptome. Kann man mich betreiben, ­solange ich mich zu Hause in Selbstisolation befinde?»

Ja. Auch kranke Personen darf man betreiben. Zwar kann das Betreibungsamt einem Schuldner, der schwer krank ist, für eine bestimmte Zeit Rechtsstillstand gewähren. Leichte Corona-­Symptome genügen dafür aber nicht. Der Zahlungs­befehl muss dem Schuldner grundsätzlich persönlich übergeben und der Empfang von ihm bestätigt werden. Gemäss einer Verordnung des Bundesrats kann ein Zahlungsbefehl zurzeit aber auch mit «A-Post Plus» zugestellt werden. Das Betreibungsamt muss eine ­solche Zustellung vorher ankündigen.

07.10.2020

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