Im Ausland verurteilt: Eintrag ins Schweizer Strafregister?

«Ich bin Schweizer Bürger. Ein deut­sches Gericht verurteilte mich wegen Urkunden­fälschung zu einer Geldstrafe. Wird die Verurteilung auch ins Schweizer Strafregister eingetragen?»

Ja. Ein Eintrag ins schweizerische ­Straf­register erfolgt, wenn ein Schweizer im ­Ausland für eine Straftat verurteilt wurde, die auch in der Schweiz zu einem Eintrag führen würde. Das ist bei Ur­kundenfälschung der Fall: Sie muss also ins ­Straf­register eingetragen werden. Seit dem 23. Januar 2023 gilt in der Schweiz ­allerdings neu: Verurteilungen im Ausland ­werden nur noch dann ­ein­getragen, wenn eine ­Geldstrafe in der Höhe von min­destens 30 Tagessätzen verhängt wurde.

24.01.2023

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