Muss ich den Impftermin während der Arbeitszeit verschieben?

«Ich habe vom Impfzentrum einen Termin für die dritte Corona-Impfung erhalten. Dieser fällt in die Arbeitszeit. Mein Chef verlangt jetzt, dass ich den Impftermin ­verschiebe. Bin ich dazu verpflichtet?»

Ja. Solche nicht dringlichen Termine müssen Sie in der Freizeit wahrnehmen. Bei Impfungen handelt es sich um präventive Massnahmen, die Arbeitnehmer problemlos verschieben können. Anders wäre es bei ­einem dringlichen Arzttermin infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber während der Arbeitszeit die notwendige freie Zeit ge­währen.

19.01.2022

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