Internetverkauf: Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

«Ich habe über eine Internetplattform einen Grill verkauft. Der Käufer sollte im Voraus zahlen und den Grill dann bei mir abholen. Inzwischen zahlte er, das Gerät holte er am vereinbarten Termin aber nicht ab. Darf ich ihm das Geld zurück­zahlen und den Grill anderweitig verkaufen?»

Nein. Sie könnten nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer den Grill trotz Mahnung nicht bezahlt hätte. Tipp: Fordern Sie den Käufer nochmals auf, entweder den Grill bei Ihnen abzuholen oder einer Kaufpreisrückerstattung zuzustimmen.

25.04.2023

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