Invalidität: Muss ich Geld an die Pensionskasse zurückzahlen?

«Ich habe nach längerer Krankheit meine Stelle verloren. Mein Pensionskassenguthaben wurde auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Jetzt wurde mir rückwirkend eine Invalidenrente zugesprochen, und die Pensionskasse meines ehemaligen Arbeitgebers verlangt das ausbezahlte Geld zurück. Muss ich zahlen?»

Ja. Gemäss dem Entscheid der Invalidenversicherung trat die Invalidität auf, als das Arbeitsverhältnis noch bestand. Die Pensionskasse des letzten Arbeitgebers muss deshalb Leistungen wegen Invalidität ausrichten. Aus diesem Grund war die Überweisung des Altersguthabens auf ein Freizügigkeits­konto nicht zulässig. Das Geld muss daher an die Pensionskasse zurückgezahlt werden.

24.04.2024

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