Ist bei einem Diebstahlverdacht die Polizei zuständig?

«Beim Einkaufen wurde ich kürzlich beim Ver­lassen des Geschäfts von einem Ladendetektiv aufgehalten. Er fragte, ob er meine Taschen kontrollieren dürfe. Ich hatte nichts zu verbergen und erlaubte die Kontrolle. Hätte ich mich wehren können?»

Ja. Ladendetektive und Verkaufspersonal dürfen Taschen von Kunden nur mit deren Einverständnis kontrollieren. Nur die Polizei darf eine Person gegen deren Willen kontrollieren. Voraussetzung dafür ist ein konkreter Verdacht, dass jemand eine bestimmte strafbare Handlung begangen hat.

09.04.2023

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