Ist der Betrieb verpflichtet, die Mittagspause zu bezahlen?
Nein. Während Pausen wird nicht gearbeitet. Deshalb müssen sie nicht bezahlt werden. Ausnahme: Jemand darf während der Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen. Das Arbeitsgesetz schreibt ein Minimum an Pausen vor. Angestellte müssen bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden eine Pause von mindestens 15 Minuten einlegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden sind es mindestens 30 Minuten Pause und bei über neun Stunden Arbeitszeit mindestens 60 Minuten.
Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden. Mindestens eine halbe Stunde muss man aber ununterbrochen beziehen können.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.