Ist der Gerichtsstand auch der Betreibungsort?

«Ich habe mit einem Handwerker aus dem Kanton Zug einen Vertrag ab-geschlossen. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten vereinbarten wir Zürich. Der Handwerker schuldet mir Geld, und ich möchte ihn betreiben. Muss ich die Betreibung nun ebenfalls in Zürich einleiten?»

Nein. Gerichtsstand und Betreibungsort sind nicht dasselbe. Das Gesetz schreibt den Betreibungsort vor. Dieser liegt in Ihrem Fall am Sitz des Handwerkers, also in Zug. Der Sitz eines Unternehmens ist im Handelsregister ersichtlich, das zuständige Betreibungsamt finden Sie im ­Internet unter Betreibungsschalter.ch.

27.09.2022

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