Ist der Mietzins im Inserat verbindlich?

«Ich bin zurzeit auf Wohnungssuche. ­Nachdem ich in der Zeitung ein Inserat ­gesehen hatte, besichtigte ich die Wohnung und bekam prompt den Zuschlag. Der ­Vermieter verlangte aber plötzlich einen ­höheren Mietzins, als im Inserat angegeben war. Kann ich auf dem tieferen Mietzins ­beharren?»

Nein. Preisangaben in ­Zeitungsinseraten, Katalogen, Prospekten oder im Internet sind nicht ­verbindlich. Sie müssen also entweder auf die Wohnung verzichten oder den vom Vermieter verlangten höheren Mietzins zahlen.

02.10.2018

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