Ist der Minilohn zulässig?
Ja. In Ihrem Fall gilt der Gesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Coiffeurgewerbe. Der Bundesrat hat diesen Vertrag für alle Coiffeurbetriebe als allgemeinverbindlich erklärt. Für Leute mit Lehrabschluss und mindestens fünf Berufsjahren liegt der Mindestlohn zurzeit bei 4000 Franken brutto. Bei einem 30-Prozent-Pensum zahlt Ihnen der Betrieb somit den Mindestlohn von 1200 Franken.
Nur für einen kleinen Teil aller Firmen gibt es Gesamtarbeitsverträge. In der Privatwirtschaft existieren in der Regel keine fixen Minimallöhne. Die Höhe des Lohns ist grundsätzlich Verhandlungssache. In anderen Branchen könnte der Lohn sogar noch tiefer liegen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.