Ist der Preisaufschlag zulässig?

«Ich habe im Internet über die Ticketbörse www.viagogo.ch für 105 Franken ein Konzert­ticket gekauft. Auf dem Ticket, das ich nun ­erhalten habe, steht ein Preis von 60 Franken. Ist das zulässig?»

Ja. Das Konzertticket wurde auf Viagogo.ch durch ­einen privaten Verkäufer angeboten. Er darf wie ­jeder Verkäufer den Preis nach Gutdünken festlegen. Der Kaufvertrag kommt ­zustande, wenn sich Verkäufer und Käufer auf einen bestimmten Preis einigen. Es gibt keine verbotenen Preise.

Tipp: Vergleichen Sie vor einem Kauf die im ­Internet von Privaten an­gebotenen Tickets mit den Preisen der offiziellen Vorverkaufsstellen.

29.04.2017

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