Ist der Steuerwert massgebend?

«Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft. Im Nachlass des Verstorbenen befindet sich ein Haus, das ich übernehmen möchte. Die anderen Erben sind damit einverstanden. Kann ich mir das Haus zum Steuerwert an meinen Erbteil anrechnen lassen?»

Nein. Der Steuerwert ist für Liegenschaften wenig aussagekräftig. Bewertungsmassstab ist normalerweise der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Erbteilung. Die Erben können den Anrechungswert aber frei festlegen, sofern sie sich unterweinander einig sind. Bei Uneinigkeit empfiehlt sich eine Schätzung durch einen unabhängigen Experten.

23.08.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: