Ist der Vereinsbeschluss über mehr Ausgaben gültig?

«Ich bin Mitglied eines Sportvereins. An der Vereinsversammlung beantragte ein Mitglied neue Ausgaben. Das war nicht traktandiert. Der Präsident liess darüber abstimmen, der ­Antrag wurde angenommen. Dürfen wir Vereinsmitglieder so überrumpelt werden?»

Nein. Mitglieder eines Vereins müssen sich auf die Versammlung vorbereiten können. Der Vorstand muss die Geschäfte daher rechtzeitig im Voraus ankün­digen. Sehen die Statuten nichts anderes vor, sind nur Beschlüsse zu angekündigten Traktanden zulässig. Der an Ihrer Mitgliederversammlung gefasste Beschluss ist aber nicht automatisch ungültig. Sie müssten ihn innert eines Monats beim Gericht anfechten. Dazu berechtigt ist jedes Mitglied, das nicht zugestimmt hat.

12.02.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: