Ist der Vertrag gültig?
Ja, sofern der Vertrag erst vor kurzem unterschrieben wurde. Denn Ihre Tochter hat das Recht, den Vertrag innert 14 Tagen seit Erhalt einer Kopie des Vertrages zu widerrufen. Ist es dafür schon zu spät, gilt es Folgendes zu bedenken: Die Bank war vor Abschluss des Vertrags verpflichtet, die Kreditfähigkeit Ihrer Tochter zu prüfen. Die Bank darf sich dabei auf die Angaben der Tochter stützen. Ihre Tochter gilt nur dann als kreditfähig, wenn sie in der Lage ist, den Kredit innert drei Jahren zurückzuzahlen, ohne den nicht pfändbaren Teil ihres Einkommens und Vermögens beanspruchen zu müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Bank diese gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat. Das wäre in ihrem eigenen Interesse. Denn würde die Kreditfähigkeitsprüfung leichte Fehler enthalten, verlöre die Bank ihren Zinsanspruch. Bei einer grob unsorgfältigen Kreditfähigkeitsprüfung müsste das Geld nicht mehr zurückbezahlt werden.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.