Auf eine schriftliche Begründung des Gerichtsentscheids verzichtet: Ist das definitiv?
Ja. Erstinstanzliche Richter können ihre Urteile ohne Begründung aushändigen. Sie müssen aber eine schriftliche Begründung nachliefern, wenn dies eine Partei innert zehn Tagen seit der Eröffnung des Entscheids verlangt. Denn eine Begründung ist erforderlich, wenn man den Entscheid anfechten will. Verlangt weder die eine noch die andere Partei fristgerecht eine schriftliche Begründung, wird der Entscheid rechtskräftig.
Das ist auch bei Ihnen der Fall. Denn ein nach der Bekanntgabe des Entscheids erklärter Verzicht auf eine schriftliche Begründung ist endgültig. Sie haben mit Ihrem Verzicht also nicht nur auf eine schriftliche Begründung verzichtet, sondern auch auf die Möglichkeit, den Entscheid des Gerichts anzufechten.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.