Auf eine schriftliche Begründung des Gerichtsentscheids verzichtet: Ist das definitiv?

«Ich wollte eine Forderung gerichtlich durch­setzen, habe aber verloren. Der Richter begründete seinen Entscheid mündlich und händigte mir das Urteil aus. Ich verzichtete mit meiner Unterschrift auf eine schriftliche Begründung. Am nächsten Tag überlegte ich es mir anders. Das Gericht behauptet jetzt aber, ich könne ­meinen mit Unterschrift erklärten Verzicht auf eine schriftliche Urteilsbegründung nicht mehr rückgängig machen. Stimmt das?»

Ja. Erstinstanzliche Richter können ihre Urteile ohne Begründung aushändigen. Sie müssen aber eine schriftliche Begründung nachliefern, wenn dies eine Partei innert zehn Tagen seit der Eröffnung des Entscheids verlangt. Denn eine Begründung ist erforderlich, wenn man den Entscheid anfechten will. Verlangt weder die eine noch die andere Partei frist­gerecht eine schriftliche Begründung, wird der Entscheid rechtskräftig. 

Das ist auch bei Ihnen der Fall. Denn ein nach der Bekanntgabe des ­Entscheids erklärter Verzicht auf eine schrift­liche Begründung ist endgültig. Sie haben mit Ihrem Verzicht also nicht nur auf eine schriftliche Begründung verzichtet, sondern auch auf die Möglichkeit, den Entscheid des Gerichts anzufechten.

20.04.2021

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