Ist die Kündigung nach 20 Dienstjahren gültig?
Ja. Zwar darf ein Arbeitgeber einem Angestellten mit mehr als fünf Dienstjahren bei Arbeitsunfähigkeit 180 Tage lang nicht kündigen. Wird jemand mehrmals krank, beginnt die Kündigungssperrfrist stets wieder von Neuem zu laufen. Dies aber nur, wenn die jeweiligen Krankheitsvorfälle voneinander unabhängig sind. Bei Rückfällen oder mehreren akuten Phasen einer Krankheit gibt es nicht jedes Mal eine neue Sperrfrist. Die Kündigung war also gültig, falls Sie wegen der gleichen Ursache gesamthaft länger als 180 Tage arbeitsunfähig waren.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.