Ist die Kündigung wegen «schwacher Leistung» missbräuchlich?
Nein. Ihr Vorgesetzter kann ohne weiteres die Kündigung damit begründen, dass er mit Ihrer Leistung nicht zufrieden ist. Eine missbräuchliche Kündigung läge nur dann vor, wenn die Begründung Ihres Chefs nur vorgeschoben wäre und ein anderer, missbräuchlicher Grund hinter der Kündigung stecken würde. Missbräuchlich sind Kündigungen zum Beispiel dann, wenn sie nur deshalb erfolgen, weil jemand berechtigte Forderungen aus dem Arbeitsvertrag geltend macht oder in einer Gewerkschaft aktiv ist.
Liegt eine missbräuchliche Kündigung vor, haben Angestellte Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen. Wer eine missbräuchliche Kündigung vermutet, sollte noch während der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache erheben. Andernfalls lässt sich der Anspruch auf Entschädigung nicht mehr durchsetzen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.