Ist die Vereinbarung im Mietvertrag verbindlich?

«Ich habe einen Mietvertrag für eine neue Wohnung abgeschlossen. Die Wohnung befindet sich in St. Gallen. Der Vermieter wohnt aber in Bern. Im Mietvertrag steht, der Gerichtsstand für sämtliche Streitig­keiten sei Bern. Muss ich bei einem Rechts­streit mit dem Vermieter in Bern klagen?»

Nein. Für Klagen aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist immer das Gericht am Ort der Liegenschaft zuständig. Eine davon abweichende Vereinbarung im Mietvertrag ist unverbindlich. Sie wäre nur dann gültig, wenn sie von den Vertrags­parteien erst nach Entstehung eines Streitfalls unterzeichnet würde. Bei einer all­fälligen Streitigkeit mit dem Vermieter ist also die Schlichtungsbehörde in St. Gallen zuständig.

09.06.2019

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