Ist die Vereinbarung zur Miet-Erstreckung endgültig?

«Ich bin Mieter. Der Vermieter will um­bauen und hat mir deshalb gekündigt. Er bietet mir eine Mieterstreckung an. Wenn ich die Vereinbarung unterzeichne, kann ich 18 Monate länger in der Wohnung bleiben. Und falls ich früher etwas Neues finden sollte, könnte ich mit einer ein­monatigen Frist auf das Ende jedes ­Monats kündigen. Muss ich am Endeder Erstreckungsdauer ausziehen, wenn ich diese Vereinbarung unterschreibe?»

Nein. Sie können bei der Schlichtungsbehörde eine zweite Erstreckung beantragen, falls Sie nicht rechtzeitig eine neue Wohnung finden. Das entsprechende Begehren müssten Sie spätestens 60 Tage vor Ablauf der mit dem Vermieter vereinbarten Erstreckungsfrist einreichen. Eine zweite Erstreckung wäre nur dann nicht möglich, wenn Sie in der Erstreckungsvereinbarung ausdrücklich auf eine weitere Erstreckung verzichten würden.

02.11.2021

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