Ist dieser Passus im Vertrag gültig?
Nein. Wer schon mehr als drei Monate in einem Betrieb arbeitete oder für länger als drei Monate eingestellt worden ist, hat laut Gesetz Anspruch auf Lohn bei Krankheit. Wie lange genau, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und vom Arbeitsort ab. Eine andere Abmachung im Vertrag ist ungültig. Das heisst: Trotz anderslautender Verträge haben alle Angestellten Anspruch auf das gesetzliche Minimum – auch Stundenlöhner. Dieses liegt im ersten Dienstjahr bei drei Wochen, danach steigt es je nach Anzahl Arbeitsjahre.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.