Ist ein Lohnabzug für Minusstunden zulässig?

«Ich habe meine Stelle gekündigt. Ich arbeite Gleitzeit und bin zurzeit rund 50 Stunden im ­Minus. Darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom letzten Lohn abziehen, wenn ich sie bis zum Austritt nicht mehr nacharbeiten kann?»

Ja. Denn ohne Arbeit ist auch kein Lohn geschuldet. Ausnahmen: Wenn Angestellte ohne ihr Verschulden nicht beziehungsweise nicht genug arbeiten können – etwa wegen Krankheit oder Unfall – oder weil der Arbeitgeber nicht genügend Arbeit hat. Haben die An­gestellten ihre Minus­stunden hingegen selber verursacht, hat er auch ­keinen Lohn zugut.

Wer Gleitzeit arbeiten kann, ist selber für sein Zeitmanagement verantwortlich. Falls Sie Ihr ­Minus nicht mehr auf­holen können, werden Sie sich also einen Lohnabzug für die zu wenig gearbeiteten Stunden gefallen lassen müssen. 

21.08.2018

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