Ist ein Pensionskassen-Einkauf noch möglich?
Im Prinzip ja, aber das wäre ein schlechtes Geschäft. In Ihrem Fall gilt die sogenannte Kapitalbezugssperre. Das heisst: Einkäufe in die Pensionskasse sollten innerhalb der folgenden drei Jahre nicht als Kapital bezogen werden. Denn sonst streicht das Steueramt den früher gewährten Steuerabzug für den Einkauf.
Wenn Sie sich also mit 63 noch in die Pensionskasse einkaufen, so können Sie diesen Einkauf nur dann bei den Steuern abziehen, wenn Sie später von der Pensionskasse die Rente nehmen.
Die gleiche Sperre gilt übrigens, wenn Sie von der Pensionskasse Geld vorbeziehen für den Kauf eines Eigenheims. Auch hier müssen Sie drei Jahre warten – sonst ist der Steuervorteil weg.
Einzige Ausnahme: Bei einer Scheidung wird das Pensionskassenvermögen geteilt. Wer sich dann wieder einkauft, um so die entstandene Lücke zu füllen, darf auch innerhalb von drei Jahren wieder Pensionskassengeld bar beziehen.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.