Ist ein Wettbewerb mit Kaufzwang erlaubt?

«Ich habe ein E-Mail eines Händlers erhalten. Bei einem Kauf würde ich an einer Verlosung teilnehmen. Gratis kann man am Wettbewerb nicht teilnehmen. Ist das zulässig?»

Ja. Bis 2018 mussten Wettbewerbsveranstalter gemäss Gesetz eine kosten­lose Teilnahme anbieten. Seit 2019 gilt das neue Gesetz über Geldspiele. Es erlaubt Wettbewerbe zur Verkaufsförderung, sofern die Produkte zu «marktkonformen Preisen» angeboten werden. Anders bei Medienunternehmen: Sie müssen stets auch eine kostenlose Teilnahme an einem Wettbewerb ermöglichen.

07.09.2021

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