Ist ein Zuschlag für Energiekosten im Restaurant zulässig?

«Kürzlich habe ich im Restaurant des Quellhotels Bad Ramsach in Läufelfingen BL gegessen. Das Essen kostete 48 Franken. Hinzu kam laut Rechnung ein ‹Energiekostenzuschlag› in der Höhe von Fr. 2.40. Ist das zulässig?»

Nein. Bei den auf der Speisekarte angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise. Allfällige Zuschläge für Energie, Service, Kartenzahlung oder ähnliches sind nicht zulässig. Einzige Ausnahme ist die Kurtaxe in Hotels. Diese darf zusätzlich zum deklarierten Übernachtungspreis verlangt werden.

29.11.2022

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