Ist eine Bedingung im Testament gültig?

«Ich will mein Testament verfassen. Darin möchte ich bestimmen, dass mein Sohn nur den Pflichtteil erhalten soll, falls er das ­Testament nach meinem Tod anfechten würde. Ist eine solche Bestimmung gültig?»

Ja. Sie können Ihre testamentarischen Anordnungen nach Belieben mit Auflagen und Bedin­gungen verknüpfen. Ungültig sind nur unmög­liche, unsinnige oder gesetzes­widrige Auflagen und Bedingungen. Die ­Bedingung, die Sie in Ihr Testament aufnehmen möchten, ist aber weder unsinnig noch gesetzeswidrig. Wollen Sie spä­teren Streit unter den ­Erben vermeiden, sollten Sie Auflagen und Bedingungen aber unbedingt klar formulieren.

08.05.2018

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