Ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zulässig?

«Ich habe in einer Wohngemeinschaft ein ­Zimmer gemietet. Küche, Bad und Wohnzimmer kann ich mitbenutzen. Jetzt gehe ich länger ins Ausland und werde das Zimmer mitsamt meinen Möbeln untervermieten. Kann ich mit dem ­Untermieter eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbaren?»

Nein. Bei der Miete eines möblierten Zimmers beträgt die Kündigungsfrist zwar zwei Wochen, sofern die Parteien keine längere Frist vereinbart haben. 

Doch in Ihrem Fall geht es nicht nur um ein möbliertes Zimmer, sondern auch um die gemeinsamen Räume wie Küche und Wohnzimmer. Daher beträgt die Kündigungsfrist laut Gesetz mindestens drei Monate – gleich wie bei einer nor­malen Wohnung. 

Falls Sie schon wissen, wann Sie aus dem Ausland zurückkehren, können Sie mit dem Untermieter aber einen befristeten Vertrag abschliessen. Dieser endet dann automatisch ohne Kündigung bei Vertragsablauf. 

01.10.2019

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