Ist Fahrausweisentzug von drei Monaten zulässig?

«Ich fuhr innerorts in einer Tempo-60-Zone 26 Stundenkilometer zu schnell. Das Straf­verfahren ist inzwischen abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft büsste mich mit einer Geldstrafe. Nun will mir das Strassen­verkehrsamt zusätzlich für drei Monate den Fahrausweis entziehen. Ist das rechtens?»

Ja. ­Wer innerorts bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 60 Stunden­kilometern mindestens 25 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, begeht ­gemäss Bundesgericht eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrs­gesetz. In solchen Fällen muss Ihnen das Strassenverkehrsamt laut Gesetz den Führerausweis für mindes­tens drei Monate ­entziehen.

24.01.2023

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