Ist meine Invalidenrente der Pensionskasse pfändbar?

«Ich erhalte eine Rente der staatlichen ­Invalidenversicherung und eine Invaliden­rente der Pensionskasse. Ich habe Schulden. Deshalb wird ein Teil meiner Pensionskassenrente gepfändet. Die Pensionskasse überweist das Geld jeweils direkt ans Betreibungsamt. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Die Rente der Pensionskasse ist wie gewöhnliches Einkommen pfändbar. Jedoch nur, soweit sie das Existenzminimum überschreitet. Das Betreibungsamt kann die Pensionskasse auffordern, diesen Teil direkt an das Amt zu überweisen. Nicht pfändbar sind laufende Renten der staatlichen Invalidenversicherung sowie allfällige Ergänzungsleistungen.

18.06.2019

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