Ist meine Mutter abgabepflichtig?

«Meine Mutter wohnt im Pflegeheim. Das Heim stellt ihr Radio-und-Fernseh­-Gebühren in ­Rechnung. Im Heimvertrag ist dazu nichts ­geregelt. Ist dies zulässig?»

Nein. Seit dem 1. Ja­nuar 2019 zahlen Privathaus­halte Radio- und Fernsehgebühren in der Höhe von 365 Franken im Jahr. ­Alters- und Pflegeheime gelten hingegen als Kollektivhaushalte. Diese zahlen eine Radio- und TV-­Steuer von 730 Franken pro Jahr für alle ­Bewohner zu­sammen. Schuldnerin ist das Pflegeheim, nicht der Patient.

Die Bewohner des ­Pflegeheims müssen für die privat genutzten ­Räume keine zusätzliche Radio-und-TV-Steuer zahlen, sofern dies im Heimvertrag nicht ­anders geregelt ist.

12.11.2019

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