Ist nach dem Tod die volle Kostenbeteiligung geschuldet?

«Anfang Februar ist unsere Mutter verstorben. Kurz vor ihrem Tod war sie noch im Spital. Jetzt erhielten wir die Abrechnung der Krankenkasse. Neben dem Kostenbeitrag von 15 Franken pro Spitaltag werden uns auch die volle Franchise sowie zehn Prozent Selbstbehalt in Rechnung gestellt. Ist das korrekt, obwohl unsere Mutter nicht mehr das ganze Jahr versichert war?»

Ja. Die Franchise ist ein fester Betrag, den alle Erwachsenen pro Jahr an die eigenen Heilungskosten bezahlen müssen. Ist der Maximalbetrag der Franchise im betreffenden Kalenderjahr erreicht, muss man bei jeder Rechnung immer noch einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen – ­maximal 700 Franken pro Jahr. Diese Kostenbeteiligung ist auch dann voll geschuldet, wenn der Versicherte kein ganzes Kalenderjahr versichert war. Gut zu wissen: Sowohl die ­obligatorische Grundver­sicherung als auch allfäl­lige Zusatzversicherungen enden mit dem Tod. Die Prämien sind nur bis zum ­Todestag geschuldet.

26.03.2019

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