Ist für das Erbe nur der Wert des Bodens massgebend?
Nein. Die Erben sind frei, wie sie das hinterlassene Vermögen aufteilen wollen – sofern sie sich einig sind. Das gilt auch bei der Festsetzung des Werts der einzelnen Erbsachen. Als Miterben können Sie also nicht dazu gezwungen werden, den von Ihrer Schwester angebotenen Preis für das Haus zu akzeptieren. Falls Sie sich nicht einigen können, entscheidet das Gericht. Laut Gesetz ist der Verkehrswert der Liegenschaft zum Zeitpunkt der Erbteilung massgebend. Er entspricht dem Wert, der bei einem Verkauf auf dem freien Markt realisierbar wäre.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.