IV-Rente: Kann ich den AHV-Bezug aufschieben?

«Ich bin IV-Rentner. ­Neben meiner Invalidenrente erhalte ich auch eine Hilflosenentschä­digung. Bald werde ich 65 Jahre alt. Kann ich den Bezug der AHV-­Rente aufschieben?»

Nein. Wer das AHV-Alter erreicht, kann zwar den Rentenbezug um ein bis fünf Jahre aufschieben und erhält so eine höhere Rente. Das gilt aber nicht für IV-Rentner. Sobald Sie das AHV-Alter erreichen, wird Ihre IV-Rente durch die AHV-Rente abgelöst. Auch die Hilflosenentschädigung erhalten Sie dann von der AHV. Gut zu wissen: Ihre Altersrente wird mindestens so hoch sein wie Ihre heutige IV-Rente. Auch die Hilflosenentschädigung der AHV wird gleich hoch sein.

11.05.2021

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