IV-Rente: Muss ich auf Kapitalbezug verzichten?

«Ich beziehe von der Pensionskasse eine ganze Invalidenrente. Nächstes Jahr erreiche ich das Rentenalter. Ich möchte einen Teil ­meines Pensionskassenguthabens als Kapital beziehen. Laut der Kasse ist das aber nicht möglich, da meine IV-Rente nicht durch eine Altersrente abgelöst werde. Stimmt das?»

Ja. Tritt eine invalide Person in das Rentenalter ein, erhält sie weiterhin eine Invalidenrente von der Pensions­kasse. Ein Wechsel zu einer Altersrente findet nicht statt. Daher ist in einem solchen Fall kein Barbezug der Altersrente möglich. Lediglich im Bereich der überobligato­rischen beruflichen Vorsorge können Pensionskassen laufende IV-Renten durch Altersrenten ablösen und bei Erreichen des Rentenalters einen Kapitalbezug gewähren. Massgeblich ist das jeweilige Reglement.

17.05.2023

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