Jacke aus der Garderobe verschwunden: Muss Disco zahlen?

Ich war in der Disco und habe an der Garderobe meine Jacke abgegeben. Ich musste dafür 2 Franken zahlen und erhielt eine Marke. Als ich nach Hause gehen wollte, konnte ich meine Garderobenmarke nicht mehr finden. Ich muss sie verloren haben. Der unehrliche ­Finder hatte meine Jacke aber bereits abgeholt. Haftet die Disco?

Nein. Sie haben zwar für die Aufbewahrung Ihrer Jacke etwas bezahlt. Die Disco konnte aber davon ausgehen, dass der unehrliche Finder der Besitzer der Jacke war. Die Disco trifft kein Verschulden. Sie müssen den Verlust daher selbst tragen. 

Anders wäre es, wenn der Angestellte der Disco fälschlicherweise jemandem Ihre Jacke mitgegeben hätte, weil er zum Beispiel eine 9 für eine 6 hielt. Dann wäre die Disco haftbar und müsste Ihnen den Zeitwert der Jacke er­setzen.

25.03.2015

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: