Kabelanschluss nicht mehr nötig: Sinken die Nebenkosten?

Ich bin Mieter. Die Gebühr für den TV-Kabel­anschluss zahle ich über die Nebenkosten. In Zukunft werde ich über den Telefonanschluss fernsehen. Deshalb benötige ich den Kabelanschluss nicht mehr. Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er die Nebenkosten anpasst?

Ja. Laut Gesetz darf der Vermieter keine Anschlussgebühren verlangen, wenn der Mieter den Kabel­anschluss von Anfang an nicht will – oder ihn später nicht mehr benötigt. Sie können diesen deshalb schriftlich beim Vermieter kündigen. Dabei empfiehlt es sich, dem Kabelbetreiber eine Kopie zuzustellen.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist darf Ihnen der Vermieter die Anschluss­gebühren nicht mehr belasten. Die Dauer der Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag, den der Vermieter mit dem Kabelnetzbetreiber hat.

Übrigens: Sollte der ­Anschluss nach Ihrer Kün­digung plombiert werden, so dürfen diese Kosten nicht auf Sie abgewälzt werden.

09.03.2016

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: