Kann der Verzicht widerrufen werden?

«Meine Frau und ich möchten unseren Nachlass regeln. Unsere Kinder sind bereit, beim Tod eines Elternteils zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihr Erbe zu verzichten. Sie möchten aber nicht, dass sie leer ausgehen, falls der überlebende Ehegatte wieder heiratet. Gibt es eine Lösung?»

Ja. Denkbar ist ein beim Notar beurkundeter Erbvertrag, den auch Ihre Kinder unterschreiben. Denn mit dem Einverständnis Ihrer Kinder können Sie den überlebenden Ehegatten ohne weiteres als Alleinerben einsetzen. Gleichzeitig können Sie auch vereinbaren, dass der Erbverzicht Ihrer Kinder nachträglich hinfällig wird, wenn der überlebende Ehegatte wieder heiratet.

02.04.2019

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