Kann die Armee meinen Sohn zum Weitermachen zwingen?

«Mein Sohn absolviert zurzeit die Rekrutenschule. Sein Vorgesetzter will, dass er anschliessend die Unteroffiziersschule macht. Er unterschrieb den Vorschlag nicht, deshalb wurde er nun zu weiterer Ausbildung verpflichtet. Ist das ­zulässig?»

Ja. Laut Gesetz können Angehörige der Armee verpflichtet werden, «einen bestimmten Grad zu bekleiden und ein Kommando oder eine Funktion zu übernehmen». Ihr Sohn darf also zum Weitermachen gezwungen werden. Rückt Ihr Sohn nicht in die Unteroffiziersschule ein, droht eine Gefängnisstrafe wegen Militärdienstverweigerung.

17.05.2022

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