Kann die erkrankte Mutter auf die Unterschrift unter die Vollmacht ­verzichten?

«Meine Mutter leidet an Parkinson. Die Krankheit schränkt sie im Alltag zunehmend ein. Damit ich in Zukunft für sie handeln kann, möchte sie mir eine Vollmacht erteilen. Sie kann nicht mehr selbst unterschreiben. Wie kommen wir zu einer gültigen Vollmacht?

Eine Vollmacht ist grundsätzlich an ­keine bestimmte Form gebunden. Sie ist auch mündlich gültig. Aus Beweisgründen ist ­jedoch eine schriftliche Vollmacht unerlässlich. Wer nicht mehr selber unterschreiben kann, kann seine Unterschrift durch ein amtlich beglaubigtes Handzeichen – etwa ein Kreuz – ersetzen oder von einem Notar durch öffentliche Beurkundung er­setzen lassen. Sollte Ihre Mutter irgendwann urteilsunfähig werden, würde die Vollmacht erlöschen. Für diesen Fall ist zu empfehlen, dass Ihre Mutter einen Vor­sorgeauftrag ­erteilt, der von einem Notar öffentlich beurkundet wird.

12.06.2018

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