Kann die Vereins-GV auch schriftlich abgehalten werden?

«Ich bin im Vorstand eines Vereins mit rund 100 Mitgliedern. Der Bundesrat hat Versammlungen mit mehr als 50 Personen verboten, deshalb kann unsere diesjährige Vereins­versammlung nicht stattfinden. Gibt es eine andere Möglichkeit, die Versammlung durchzuführen?»

Ja. In der aktuellen Ausnahmesituation darf der Vorstand schriftliche oder elektronische Abstimmungen anordnen – auch wenn die Statuten diese Möglichkeit nicht vor­sehen und unabhängig von der Anzahl der Vereinsmitglieder. Diese müssen darüber spätestens vier Tage vor der Versammlung informiert werden.

10.11.2020

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