Kann ein Beschluss der Stockwerkeigentümer rückgängig gemacht werden?

«Wir wohnen in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft mit fünf Parteien. An der letzten Eigentümerversammlung wurde einstimmig beschlossen, dass die Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden soll – obwohl die Ölheizung sicher noch fünf Jahre lang funktioniert hätte. Nun möchten vier Eigentümer den Beschluss an der nächsten Versammlung wieder kippen. Ist das möglich?»

Ja. Die Eigentümerversammlung kann einen gefassten Beschluss wieder aufheben. Beim Ersatz einer noch funktionierenden Ölheizung durch eine Wärmepumpe handelt es sich um eine nützliche bauliche Massnahme. Falls im Reglement nichts an­deres steht, kommt ein Beschluss über eine solche Massnahme  zustande, wenn die Mehrheit der an der Versammlung anwesenden und vertretenen Eigentümer zustimmt, die zugleich über den grösseren Wertanteil verfügen. Ein einmal gefasster Beschluss kann mit der gleichen Mehrheit aufgehoben werden, die für den ursprünglichen Beschluss nötig war.

18.10.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: