Kann ich Alimente zurückfordern?

«Ich bin seit kurzem geschieden. Vor der Scheidung lebte ich von meiner Ex-Frau getrennt und zahlte ihr monatlich Unterhalt. Laut dem Scheidungsurteil schulde ich meiner Ex-Frau nun keinen Unterhalt mehr. Kann ich die während der Trennungszeit bezahlten Alimente von meiner Ex-Frau zurückverlangen?»

Nein. Das Scheidungsurteil regelt die Scheidung und allfällige Verpflichtungen für die Zeit danach. Ihre finanziellen Ansprüche gegen die Ex-Frau ergeben sich alle aus dem Scheidungsurteil. Zusätzliche Forderungen können Sie nicht an sie stellen – also auch keine Rückforderung für während der Ehe geleistete Unterhaltszahlungen.

05.11.2019

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