Kann ich das Fitnessabo vorzeitig kündigen?

«Das Fitnessstudio, in dem ich trainiere, wurde verkauft. Der neue Eigentümer passt mir nicht. Kann ich per sofort aus dem Vertrag aussteigen?»

Nein. Eine Betriebsübernahme berechtigt in der Regel weder den neuen Eigentümer der Firma noch dessen Kunden, Verträge vorzeitig zu kündigen. Bestehende Verträge laufen also unverändert weiter. Denn durch den Verkauf des Fitness­studios änderte sich an der angebotenen Dienstleistung nichts. Folglich sind Sie nach wie vor an die Laufzeit des Vertrags gebunden.

08.03.2022

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