Kann ich dem Parkplatz-Mieter fristlos kündigen?
Nein. Ist der Parkplatz-Mieter mit der Zahlung fälliger Mietzinsen oder Nebenkosten für den Parkplatz im Rückstand, müssen Sie ihm schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und androhen, dass Sie das Mietverhältnis kündigen, falls er nicht innert dieser Frist zahlt.
Diese Frist beträgt mindestens 10 Tage. Zahlt der Mieter nicht innert der gesetzten Frist, dürfen Sie ihm anschliessend fristlos kündigen.
Achtung: Dies gilt nicht bei Wohn- und Geschäftsräumen. Dort muss zwingend eine Zahlungsfrist von 30 Tagen angesetzt werden. Und die Kündigung darf nicht fristlos erfolgen, sondern nach einer zweiten Frist von 30 Tagen auf das Ende des Monats.
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Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.