Kann ich den Beschluss der Stockwerkeigentümer anfechten?

«Ich bin Besitzer einer Wohnung im ­Stockwerkeigentum. An der ­letzten ­Eigentümerversammlung konnte ich nicht teilnehmen. Nun bin ich mit ­einem Beschluss der ­Versammlung nicht ­einverstanden. Kann ich diesen Beschluss anfechten, obwohl ich nicht ­anwesend war?»

Ja. Jeder Stockwerkeigentümer kann einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten, wenn er ihm nicht zugestimmt hat. Das gilt also ebenfalls für Sie: Weil Sie an der Ver­sammlung nicht teil­nahmen, konnten Sie auch nicht zustimmen. 

Wichtig: Einen Beschluss der Versammlung muss man innert eines Monats seit Kenntnis­nahme beim Gericht an­fechten. Mit Erfolg bestritten werden können aber in der Regel nur ­Beschlüsse, die formal nicht richtig zustande ­gekommen sind. Oder Beschlüsse, die gegen das Gesetz oder das Stock­werkeigentümer­regle­ment ver­stossen.

05.06.2018

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