Kann ich den Eintrag löschen lassen?

«Ich wurde vor einigen Jahren wegen Sach­beschädigung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Kann ich den Eintrag im Straf­register löschen lassen?» 

Nein. Eine Geldstrafe wird nach zehn Jahren von ­Amtes wegen aus dem Straf­register gelöscht. Eine ­vorzeitige Löschung ist nicht möglich. Im Privatauszug erscheint das ­Urteil aber nicht mehr, ­sofern Sie sich während der Probezeit bewährt haben.

Gut zu wissen: Geld­strafen werden immer im Strafregister eingetragen. Für Bussen gilt dies hin­gegen nur dann, wenn sie 5000 Franken übersteigen. 

30.05.2020

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