Kann ich den Verkäufer belangen?

«Ich habe ein Occasionsauto gekauft. Schon nach 200 Kilometern hatte das Auto einen Motorschaden. Im Kaufvertrag steht: ‹Jede Gewährleistung wird wegbedungen. Eine Garantie wird nicht gewährt.› Muss der Verkäufer trotzdem für den Schaden auf­kommen?»

Nein. Laut Gesetz beträgt die Dauer der ­Garantie zwar zwei Jahre – auch beim Kauf von Gebrauchtwaren. Aber den Anspruch auf eine Garantie kann man im Kaufvertrag ausschliessen. Das war bei Ihnen der Fall. Sie können den Verkäufer nicht für den ­Motorschaden belangen. Ausnahme: ­Kannte der Verkäufer das Problem und verschwieg er es Ihnen, ist der Garantieausschluss im Vertrag nicht gültig.

12.05.2020

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