Kann ich den ursprünglich befristeten Mietvertrag kündigen?

«Ich bin Mieter. Vor Jahren schloss ich mit dem Vermieter einen auf ein Jahr befristeten Vertrag ab. Ein Auszug nach Ablauf dieses Jahres war dann aber für beide Seiten nie ein Thema – ich wohne nach wie vor in der Wohnung. Jetzt möchte ich ausziehen. Muss ich mich an irgendwelche Kündigungsfristen und -termine halten?»

Ja. Grundsätzlich gilt zwar: Ein befristeter Miet­vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Aber: Führen Vermieter und Mieter das Mietverhältnis nach dem ursprünglichen Mietende stillschweigend fort, wird laut Gesetz aus dem be­fristeten ein unbefristeter Mietvertrag.

Das bedeutet: Falls in Ihrem Fall keine speziellen Kündigungsfristen und -termine vereinbart wurden, können Sie die Mietwohnung mit einer Frist von drei Monaten auf die jeweils ortsüblichen Ter­mine kündigen.

04.05.2021

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