Kann ich die Aufgaben in einem Vorsorgeauftrag aufteilen?

«Ich werde einen Vorsorgeauftrag verfassen – für den Fall, dass ich mich nicht mehr selbst um ­meine Angelegenheiten kümmern kann. Ich möchte die Aufgaben auf meine Tochter und meinen Sohn aufteilen. Ist das möglich?»

Ja. Sie können in Ihrem Vorsorgeauftrag ohne Weiteres zwei oder mehr Personen einsetzen und die Aufgaben aufteilen. Sie können etwa bestimmen, dass eine Person sich um Ihre persönlichen und die andere sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sein sollten. Es empfiehlt sich auch, Ersatzbeauftragte für den Fall zu bestimmen, dass die ausgewählten Personen den Auftrag nicht ausführen wollen oder können.

Gut zu wissen: Ein Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet oder von einem Notar öffentlich beurkundet werden.

04.10.2022

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